Was tun wenn ich als Erbe feststelle, dass der Verstorbene jahrelang die Einkünfte nicht erklärt hat?
Ob Sie unvermittelt in eine Steuerordnungswidrigkeit hineingezogen werden oder an einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung mitgewirkt haben: Leitet die Finanzverwaltung ein Steuerstrafverfahren ein, müssen Sie reagieren.
Wenn Prominente wie Fußballer oder Tennisspieler Steuern hinterziehen, berichten die Medien darüber. Privatleute und Unternehmer, die nicht im Scheinwerferlicht stehen, müssen sich lediglich vor der Straf- und Bußgeldstelle sowie möglicherweise vor dem Strafgericht verantworten.
Den Fall professionell angehen und abschließen
Die Zahl der Bußgeld- und Steuerstrafverfahren in Deutschland nimmt zu. Folglich sind die zuständigen Stellen häufig überlastet. Unsere Praxis zeigt: Oft handelt es sich nicht um eine vorsätzliche, sondern eine versehentliche Hinterziehung von Steuern. Für Betroffene ist es in jedem Fall ratsam, sich in Steuerstrafsachen professionell vertreten zu lassen. Während eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stehen Ihnen dabei erfahrene Steuerberater der NAT zur Seite. Kommt es zum Verfahren vor dem Strafgericht, übernimmt ein Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht den Fall.
Szenario 1: Soll ich Selbstanzeige erstatten?
Familie S. hat Geld in der Schweiz angelegt, die Zinsen jedoch bislang nicht in Deutschland versteuert. Herr F. plant, seinen Betrieb an seine Tochter zu übergeben. Dabei plagt ihn sein schlechtes Gewissen. Er möchte reinen Tisch machen und die jahrelang heimlich geführte schwarze Kasse legal auflösen.
Ist die Tat noch nicht entdeckt, so gilt: Entscheiden Sie sich rechtzeitig für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Es kommt zwar in der Regel ein Bußgeldverfahren auf Sie zu, dieses wird jedoch nach fristgerechter Zahlung eingestellt. Zunächst ermitteln wir die Steuergrundlagen und erstellen berichtigte Steuererklärungen, die wir beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt setzt die von Ihnen zu zahlenden Steuern plus Zinsen fest.
Szenario 2: Hilfe, mein Vorgänger hat Steuern hinterzogen – was mache ich?
Nach der Übergabe des Betriebs B. stellt der Sohn und neue Inhaber fest, dass sein Vater gemeinsam mit einem befreundeten Unternehmer Steuern hinterzogen hat. Ist er verpflichtet die betrieblichen Steuererklärungen zu berichtigen?
Bejaht der von uns hinzugezogene Rechtsanwalt die Frage, erstellen wir für Sie die berichtigten Steuererklärungen und reichen diese beim Finanzamt ein.
Szenario 3: Was tun, wenn die Steuerfahndung klingelt?
Eine denkbare Abwandlung von Szenario 2: Bevor der Sohn die Steuerhinterziehung entdeckt, findet bei dem befreundeten Unternehmer eine Betriebsprüfung statt. Dabei kommt der Verdacht der Schwarzgeldzahlung auf, das Finanzamt leitet ein Strafverfahren gegen Vater und Sohn ein. Die Steuerfahndung durchsucht unangekündigt die Geschäfts- und Privaträume. Sobald die Betroffenen telefonieren dürfen, sollten sie ihren Steuerberater kontaktieren. Wir stehen ihnen – gegebenenfalls gemeinsam mit einem Rechtsanwalt – zur Seite.
Niemand zahlt wohl gerne Steuern. Keine zu bezahlen kann jedoch noch viel unangenehmer werden. Wie ungemütlich Ihre steuerliche Situation auch sein mag: Auf uns können Sie zählen.