Das Finanzamt hat meine Aufwendungen nicht anerkannt – wie komme ich zu meinem Recht?

Ob das Finanzamt geschäftliche Aufwendungen als privat ansieht, Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht anerkennt oder Erhaltungsaufwendungen bei Vermietungen kürzt – es gibt viele Gründe, warum mit dem Steuerbescheid unliebsame Überraschungen ins Haus flattern können. Für Sie prüfen wir die Erfolgschancen eines Einspruchs und vertreten Ihre Angelegenheiten bei Bedarf auch vor Gericht.

 

Der Weg zu Ihrem Recht

Sie haben Ihre Steuererklärung eingereicht, doch der Bescheid weicht deutlich von Ihren Erwartungen ab – das Finanzamt hat Aufwendungen gekürzt oder gar nicht anerkannt? In jedem Fall ist es wichtig, den Bescheid zeitnah von Ihrem Steuerberater prüfen zu lassen. Denn wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, muss dies innerhalb eines Monats geschehen. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und erheben gegebenenfalls in Ihrem Namen Einspruch. Sollte das zuständige Finanzamt diesen ablehnen, können Sie Ihr Recht vor dem Finanzgericht einklagen. Auch dabei begleiten wir Sie persönlich und fachkundig.

 

Steuern vor Gericht

Die Finanzgerichtsordnung (FGO) legt genau fest, wie eine Klage vor dem Finanzgericht auszusehen hat. Um die geforderten Formen und Fristen einzuhalten, sollten Sie auf Ihren Steuerberater vertrauen und nicht auf eigene Faust Klage einreichen. Das zuständige Finanzgericht für Baden-Württemberg sitzt in Stuttgart. Scheitert Ihre Klage dort, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, beim Bundesfinanzhof Revision einzulegen. Dieses Oberste Gericht des Bundes sitzt in München und besitzt die Hoheit über die Finanzgerichte der Länder. Es kann ein abweichendes Urteil fällen oder das Finanzgericht (also die Vorinstanz) anweisen, den Fall erneut zu prüfen.

Sie wollen Ihren Steuerbescheid anfechten? Sprechen Sie mit uns über die Erfolgsaussichten und lassen Sie sich im Klagefall kompetent und clever vertreten.

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